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Was bedeutet die EuGH-Entscheidung für Ihre Zeiterfassung?

Was bedeutet die EuGH-Entscheidung für Ihre Zeiterfassung?

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 ist klar: Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzuführen.

Doch was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?


🔍 Was genau hat der EuGH entschieden?

Der EuGH stellte fest, dass nur durch eine vollständige Arbeitszeiterfassung überprüft werden kann, ob geltende Arbeitszeitgesetze – wie tägliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten – eingehalten werden. Ohne ein solches System könnten Arbeitnehmerrechte laut Gericht nicht wirksam geschützt werden.


📌 Was gilt in Deutschland?

Obwohl das Urteil bereits 2019 fiel, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 bestätigt: Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits jetzt, selbst ohne neues Gesetz. Der Arbeitgeber muss demnach sicherstellen, dass Arbeitszeiten dokumentiert werden – digital oder manuell.

Ein Gesetz zur Konkretisierung wird erwartet, aber: Untätigkeit ist keine Option mehr.


✅ Was müssen Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie, wie in Ihrem Unternehmen aktuell Arbeitszeiten erfasst werden.
  • Digitalisieren Sie Ihre Prozesse, um Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Umstellung und deren Bedeutung.

🛠️ Wie unterstützt PersInfo Sie dabei?

Mit PersInfo bieten wir eine rechtskonforme Zeiterfassungslösung, die sich flexibel an Ihre Unternehmensstruktur anpasst – ob mobile Zeiterfassung, stationäre Terminals oder Integration in bestehende Systeme.
Dank individuell konfigurierbarer Zeitmodelle, Auswertungen und Exportfunktionen sind Sie jederzeit auditfähig.

💡 Tipp: Kombinieren Sie Zeiterfassung mit Zutrittskontrolle für noch mehr Transparenz und Sicherheit.


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p.lewald
1 Comment
  • Posted at 19:39, 21. Februar 2025

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