Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 ist klar: Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzuführen.
Doch was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?
🔍 Was genau hat der EuGH entschieden?
Der EuGH stellte fest, dass nur durch eine vollständige Arbeitszeiterfassung überprüft werden kann, ob geltende Arbeitszeitgesetze – wie tägliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten – eingehalten werden. Ohne ein solches System könnten Arbeitnehmerrechte laut Gericht nicht wirksam geschützt werden.
📌 Was gilt in Deutschland?
Obwohl das Urteil bereits 2019 fiel, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 bestätigt: Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits jetzt, selbst ohne neues Gesetz. Der Arbeitgeber muss demnach sicherstellen, dass Arbeitszeiten dokumentiert werden – digital oder manuell.
Ein Gesetz zur Konkretisierung wird erwartet, aber: Untätigkeit ist keine Option mehr.
✅ Was müssen Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, wie in Ihrem Unternehmen aktuell Arbeitszeiten erfasst werden.
- Digitalisieren Sie Ihre Prozesse, um Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Umstellung und deren Bedeutung.
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Mit PersInfo bieten wir eine rechtskonforme Zeiterfassungslösung, die sich flexibel an Ihre Unternehmensstruktur anpasst – ob mobile Zeiterfassung, stationäre Terminals oder Integration in bestehende Systeme.
Dank individuell konfigurierbarer Zeitmodelle, Auswertungen und Exportfunktionen sind Sie jederzeit auditfähig.
💡 Tipp: Kombinieren Sie Zeiterfassung mit Zutrittskontrolle für noch mehr Transparenz und Sicherheit.
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